Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für den Geschäftsbereich der Trainors GmbH Im Stadtwald 1, 9400 Rorschach, (nachfolgend „Trainors GmbH“). Die Trainors GmbH besitzt und betreibt die Plattform www.trainors.ch und erbringt darauf entgeltliche und unentgeltliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit:– Der Unterstützung der Trainer bei Gewinnung neuer Kunden– Der Erbringung von Vermittlungsdienstleistungen, insbesondere im Bereich Marketing.– Der Darbietung der Möglichkeit ein Profil auf der auf der trainors.ch Homepage zu erstellen.– Der Verwaltung der Kunden sowie der Kundenzahlungen und Buchhaltung.– Der Vertragsmanagement und Rechtsdienstleistung im Rahmen eines Fitnesstrainers und dessen Dienstleistungen.– Der Unterstützung bei Schwierigkeiten bezüglich der Dienstleistungen des Trainers (§7).Diese AGB gelten für die oben genannten Bereiche sowie die weiteren Dienstleistungen welche die Trainors GmbH direkt und indirekt gegenüber dem Trainer oder Kunden erbringt.2. Vertragsabschluss
2.1. Mit Trainern
Der Vertragsabschluss kommt durch die Akzeptanz der Offerte der Trainors GmbH, betreffend den Bezug von Dienstleistungen oder Produkten durch den Trainer und nach der beidseitigen Unterzeichnung der beigelegten Vereinbarung zustande.
2.2. Mit Kunden
Der Vertragsabschluss kommt durch die Akzeptanz der Offerte der Trainors GmbH, betreffend den Bezug von Dienstleistungen oder Produkten durch den Kunden zustande.
3. Preise
3.1. Preisstruktur & MWST
Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Alle Preise verstehen sich exklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MWST.).
Die Preise verstehen sich exklusive weiterer allfällig anwendbarer Steuern.
3.2. Bei Trainern
Die Trainors GmbH behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise, schriftlich festgehalten auf der Vereinbarung zwischen der Trainors GmbH und dem Trainer. Für den Trainer sowie Kunden gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise.
3.3. Bei Kunden
Die Trainors GmbH sowie die Trainer behalten sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise, schriftlich festgehalten auf der Vereinbarung zwischen der Trainors GmbH und dem Kunden.
3.4. Wann ist eine Provision fällig
Eine Provision ist dann fällig, wenn ein Trainer einen Kunden betreut hat, welcher durch Mittel der Trainors GmbH in Verbindung gebracht wurde. Ebenfalls muss der Kunde die Betreuung bereits bezahlt haben, bevor die Provision fällig ist.
Kunden des Trainers, die bereits vor der Zusammenarbeit mit der Trainors GmbH von ihm betreut werden, sind von der Provision ausgeschlossen. Der Trainer wird aufgefordert, die Namen seiner bereits betreuten Kunden noch vor der Unterzeichnung der Vereinbarung zwischen der Trainors GmbH und dem Trainer schriftlich auf der Vereinbarung festzuhalten.
Bei Bedarf kann der Trainer Kunden, die er bereits betreut, der Trainors GmbH Provision unterteilen, um so einen höheren Rang des Bonussystems zu erlangen (§3.5.2). Er kann die Erfassung der bereits betreuten Kunden, ohne eine schriftliches Einverständnis der Trainors GmbH, nicht rückgängig machen.
3.5. Honorar und Bonussystem
3.5.1. Anfängliches Honorar
Ein Trainer erhält anfänglich, wenn nicht anders auf dem Vertrag festgehalten, ein Honorar von 75% des gebuchten Paketpreises.
3.5.2. Bonussystem
Für jede Betreuung von zwei weiteren Kunden pro Monat erhöht sich das Honorar des Trainers um 1%, bis zu einem Maximum von 5%.
Maximal kann ein Trainer somit 80% des Umsatzes aus 10 betreuten Kunden erzielen. Zudem erhält er einen höheren Rang, welchen er auf seinem Profil auf der Homepage ersichtlich machen kann.
3.6. Rabatte
3.6.1. Probelektion
Die Probelektion ist generell 75% günstiger als der reguläre Preis des jeweiligen Trainingspakets. Die Provision wird auf den reduzierten Endpreis berechnet.
3.6.2. Rabatte gewährt durch den Trainer
Trainer haben die Befugnis, Rabatte zu gewähren. Die Provision der Trainors GmbH bezieht sich jedoch auf den Gesamtpaketpreis und ist durch von Trainern gegebene Rabatte nicht betroffen.
3.6.3. Rabatte gewährt durch die Trainors GmbH
Rabatte gewährt durch die Trainors GmbH, mit Ausnahme der Probelektion nach (§3.6.1), haben keinen Einfluss auf das Honorar der Trainer und darf es nicht verringern.
3.6.4. Trinkgelder Provisionsausschluss
Trinkgelder oder andere Anerkennungen, die von Kunden gegeben werden, sind von der Provision ausgeschlossen und müssen nicht über die Trainors GmbH verbucht werden. Es gilt jedoch das Verbot von Umgehungszahlungen (§9.1.3).
3.7. Eigenständige Preisgestaltung durch den Trainer
3.7.1. Erlaubnis & Limits der eigenständigen PreisgestaltungDer Trainer darf seine eigenen Preise festlegen. Er darf jedoch seine Preise nicht unter das Minimum (die jeweils aktuellen vorgegebenen Preise auf der Homepage trainors.ch) setzen.
Für Preise, die 300% über dem ursprünglichen Preis (entsprechend den auf der Homepage trainors.ch angegebenen Preisen) liegen, ist ein schriftliches Einverständnis von der Trainors GmbH erforderlich.
3.7.2. PACK-deals / Mengenrabatte
Die PACK-deals (PACKs) dürfen nicht angepasst werden. Sie werden wie folgt berechnet:
5 PACKs erhalten 5% Rabatt pro Lektion und enthalten 5 Lektionen der gewählten Preisstruktur,
10 PACKs erhalten 10% Rabatt pro Lektion und enthalten 10 Lektionen der gewählten Preisstruktur,
20 PACKs erhalten 15% Rabatt pro Lektion und enthalten 20 Lektionen der gewählten Preisstruktur,
40 PACKS erhalten 20% Rabatt pro Lektion und enthalten 40 Lektionen der gewählten Preisstruktur,
Der Trainer kann jedoch auch keine PACK-deals anbieten.
3.7.3. Einfluss auf die Provision
Die Provision der Trainors GmbH wird in derselben prozentualen Grössenordnung auf erhöhte Preise angewendet.
4. Bezahlung
4.1. Zahlungsbedingungen
Der Kunde erklärt sich bereit, der Trainors GmbH ein Honorar im Rahmen des vom Kunde gewählten Dienstleistungen zu zahlen.
4.1.1. Zahlungswege
Die Bezahlung der durch den Kunden beantragten Dienstleistungen kann per Vorkasse als auch per Rechnung abgewickelt werden.
4.1.2. Zahlungsfrist
Die Zahlungsfrist der Rechnung, wenn nicht anders vereinbart, beträgt 30 Tage ab Rechnungstellung.
4.1.3. Zahlungsverzug des Kunden
Die erste Mahnung erfolgt nach 14 Tagen Zahlungsverzug. Nach 28 Tagen Zahlungsverzug erfolgt die zweite Mahnung.
4.1.4. Buchhaltung
Alle Zahlungen müssen aus buchhalterischen Gründen direkt über die Trainors GmbH abgewickelt werden.
4.2. Rückerstattung
4.2.1. Unrealisierte Trainings
Alle unrealisierten Trainings können am ende des Trainingsmonats entweder als Guthaben für den nächsten Monat, gehalten oder zurückerstattet werden. Die Rückerstattung erfolgt i. d. R. innert 5 Werktagen, kann jedoch aufgrund Prüfungsprozessen verlängert andauern.
4.2.2. Unrealisierte Trainings betroffen von PACK-deals (Mengenrabatt)
Unrealisierte Trainings, welche von Mengenrabatt betroffen sind, können ebenfalls zurückerstattet werden. Allerdings verlieren alle Trainings, welche Teil desselben PACK-deals sind, ihren Mengenrabatt. Der ursprünglich gezahlte Kaufpreis des PACK-deals abzüglich aller bereits realisierten Trainings zu Normalpreis wird zurückerstattet.
Allerdings können unrealisierte Trainings, welche Teil eines PACK-deals sind, nicht zurückerstattet werden, wenn der Wert aller bereits realisierten Trainings zu Normalpreis den Kaufpreis des ursprünglichen PACK-deals überschreitet.
4.3. Auszahlung des Honorars
4.3.1. Zahlung auf Nachweis
Sofern der Kunde bereits gezahlt hat, erhält der Trainer sein Honorar, vermindert um die Gebühr für die Trainors GmbH, nachdem er den Nachweis über die Durchführung der Trainings erbracht hat, wobei die Auszahlung spätestens fünf Werktage nach der Durchführung des Trainings erfolgt.
Die Trainors GmbH muss kein Honorar auszahlen, solang der von dem Trainer betreute Kunde nicht gezahlt hat.
4.3.2. Barzahlung an Trainer
Falls ein Kunde den Trainer direkt in bar bezahlen möchte, wird die Zahlung in der Buchhaltung der Trainors GmbH vollständig erfasst. Der Trainer ist in diesem Fall verpflichtet, den Provisionsanteil der Kundenzahlung an die Trainors GmbH zu entrichten. Der dem Trainer zustehende Anteil gilt als bereits ausgezahlt.
4.4. Durchführungsnachweis eines Trainings
4.4.1. Durchführungsnachweis
Ein Training wird als durchgeführt angesehen, wenn Trainer und Kunde das von der Trainors GmbH bereitgestellte Formular, welches das Datum und die Uhrzeit des Trainings enthält, unterzeichnet haben.
4.4.2. Transparenz der Durchführungen
Der Kunde hat jederzeit das Recht, eine Übersicht zu erhalten, welche Trainings realisiert wurden und welche nicht.
4.4.3. Verantwortung für Nachweis
Der Trainer trägt die Verantwortung, dafür zu sorgen, dass die Tabelle unterzeichnet wird. Trainings, welche nicht auf der Tabelle festgehalten sind, werden als nicht realisiert betrachtet und auch nicht ausgezahlt. Ebenso trägt der Trainer die Verantwortung, bei Aufforderung zu beweisen, dass Trainings stattgefunden haben.
5. Pflichten & Rechte der Trainors GmbH
5.1. Pflichten der Trainors GmbH
5.1.1. Dienstleistungen der Trainors GmbH
Die Trainors GmbH unterstützt den Trainer bei der Gewinnung neuer Kunden. Im Rahmen dessen bietet die Trainors GmbH folgende Dienstleistungen an:
– Erbringung von Vermittlungsdienstleistungen, insbesondere im Bereich Marketing.
– Möglichkeit zur Erstellung eines Profils auf der trainors.ch Homepage.
– Verwaltung der Kunden sowie der Kundenzahlungen und Buchhaltung.
– Vertragsmanagement und oberflächliche Rechtsdienstleistung betreffend die Zusammenarbeit mit Trainern.
– Unterstützung bei Schwierigkeiten bezüglich der Zusammenarbeit zwischen Trainer und Kunden oder bei Dienstleistungen des Trainers (§5.3).
– Bereitstellung der trainors.ch Homepage, um Trainer Informationen abfragen zu können.
– flexible Trainervermittlung mit unkompliziertem Trainerwechsel und fortlaufender Trainingsoption.
– Verwaltung der Finanzen und Zahlungsschnittstelle zwischen Kunden und Trainer.
5.2. Schutz der Rückerstattung
Wenn der Kunde eine Anzahl an Trainings bucht, dann wird der bezahlte Wert bei der Trainors GmbH zwischen gelagert. Der Trainer, mit welchem der Kunde Trainings ausführt, erhält nur dann sein Honorar, nachdem er das Training mit dem Kunden ausgeführt und Trainingsnachweis bei der Trainors GmbH eingereicht hat.
5.3. Weiterführende Unterstützung durch Trainors GmbH
5.3.1. Fitnessstudio Kosten
Kunden, die sich für mindestens drei Trainingseinheiten bei der Trainors GmbH entscheiden, erhalten als Zusatzleistung die Übernahme der Kosten für ein Fitnessabonnement bei Puregym. Dies ermöglicht es Trainern und Kunden, im Puregym zu trainieren und somit bessere Ergebnisse zu erzielen.
5.3.2. Mangelmeldung
Erhält die Trainors GmbH wiederholt Meldungen über Unzufriedenheit eines Kunden mit der Leistung eines Trainers, wird nach einer gründlichen Untersuchung ein Spezialist zum nächsten Training hinzugezogen, um mögliche Lösungen zu entwickeln.
5.4. Unterstützung betreffend Fitnesstraining und
Selbstständigkeit
Zudem bietet die Trainors GmbH jederzeit Unterstützung bei allen Fragen oder Anliegen im Zusammenhang mit dem Training oder Aufgaben eines selbstständigen Fitnesstrainers an.
5.5. Pflichten der Vermittlung
5.5.1. Einsatzgebiet
Bei der Kundenverteilung werden überlappende Einsatzgebiete bis zu einem bestimmten Grad zusammengelegt. Ein Umkreis von 30 Kilometern gilt dabei lediglich als Richtwert und ist flexibel handhabbar. Letztendlich hat der Trainer die Freiheit zu entscheiden, ob er einen Auftrag, basierend auf Faktoren wie der Entfernung, annimmt oder ablehnt.
5.5.2. Wann werden Kunden vermittelt
Sobald das Profil des Trainers aktiv ist, können ihm Kundenvorschläge vermittelt werden. Ein Profil ist dann aktiv, wenn:
– Das Profil des Trainers durch das Trainors Team verifiziert wurde.
– Der Trainer sein Profil auf der www.trainors.ch Homepage auf öffentliches Profil umstellt.
5.5.3. Methode der Kundenverteilung
Die Trainors GmbH befolgt bei der Kundenverteilung folgende Regeln:
1. Der vom Kunden bevorzugte Trainer wird zuerst kontaktiert; nur bei dessen Ablehnung wird der Kunde an andere Trainer weitergeleitet.
2. Trainer mit weniger Kunden werden bevorzugt, um eine gleichmässige Kundenverteilung zu gewährleisten.
3. Sollte die Entscheidung zwischen mehreren Trainern mit gleicher Kundenanzahl und ohne Trainerwunsch fallen, so wird der Trainer, welcher sich zuerst meldet, gewählt.
5.6. Rechte der Trainors GmbH
5.6.1. Provision
Die Trainors GmbH hat ein Anrecht auf die von ihr festgelegte Provision im Rahmen von (§3.1) & (§3.4).
5.6.2. Überprüfungsrecht
Die Trainors GmbH ist berechtigt, das Verhalten der Trainer im Zusammenhang mit der Nutzung der Internetplattform zu kontrollieren. Die Trainors GmbH ist insbesondere berechtigt, vom Trainer auf der Online-Plattform erfassten Inhalt jederzeit auf die Rechtmässigkeit zu überprüfen.
5.6.3. Sicherheit
Die Trainors GmbH hat das Recht alle von Ihr in den AGBs festgelegten Reglungen bezüglich der Sicherheit sowie der Sicherung der Provision auszuführen.
5.6.4. Recht auf Entschädigung
Die Trainors GmbH hat das Recht auf die Entschädigungen aufgeführt in (§9.2) von Ihr in den AGBs festgelegten Reglungen bezüglich der Sicherheit sowie der Sicherung der Provision auszuführen.
5.6.5. Tracking-Recht
Die Trainors GmbH ist berechtigt, die Identifikationsdaten aller Trainer sowie Kunden zu speichern, welche über die Homepage www.trainors.ch ein Kontaktformular ausfüllen oder ein Account erstellen. Die Trainors GmbH hat das Recht, diese Identifikationsdaten zu verwenden, um mögliche Provisionsumgänge zu verhindern.
6. Pflichten & Rechte des Trainers
6.1. Rechte des Trainers
Der Trainer behält das Recht,
– Alle ihm vorgeschlagenen Kunden abzulehnen.
– Die Betreuung eines von ihm betreuten Kunden zu beenden. Er ist sich dabei bewusst, dass für nicht realisierte Trainings eine Rückerstattung an den Kunden erfolgt.
– Das Training nach eigenem Ermessen anzupassen. Er ist über die Regelungen zur Mangelmeldung gemäss (§6.4.1) informiert.
– Die Preisstruktur seiner Trainings selbst zu bestimmen, im Rahmen der Reglung von (§3.7).
– Seine eigenen Dienstleistungsprodukte mit schriftlichem Einverständnis der Trainors GmbH auf seiner Profilseite anbieten.
– Frei zu entscheiden, ob er einen Auftrag, basierend auf Faktoren wie der Entfernung, annimmt oder ablehnt.
6.2. Pflichten des Trainers
6.2.1. Pflichten der Dienstleistung
Der Trainer verpflichtet sich, die Dienstleistung als Fitness-Trainer/Berater für den ihm zugewiesenen Kunden zu erbringen, sofern er die Zuweisung schriftlich annimmt und der Kunde eine der von der Trainors GmbH vorgegebenen Dienstleistungen wählt. Die von der Trainors GmbH vorgegebenen Dienstleistungen sind auf der Homepage unter https://www.trainors.ch/preise-in-person / https:// www.trainors.ch/preise-online auffindbar und sind, wenn nicht durch den Trainer abgeschaltet, per Standard auf jeder Profilseite vorhanden.
Der Trainer verpflichtet sich ebenfalls, die Abmachungen mit den ihm zugewiesenen Kunden einzuhalten.
6.2.2. Pflichten der Nachweisung
Der Trainer verpflichtet sich, alle Lektionen, die er mit einem Kunden, welcher ihm über die Trainors GmbH zugetragen wurde und von ihm akzeptiert wurde, auf der vorgelegten Tabelle festzuhalten. Ebenfalls muss er die Verantwortung tragen, welche mit dem Nachweis in Verbindung stehen (§4.4).
6.3. Sozialversicherungs- oder steuerrechtliche Pflichten
6.3.1. Eigenständigkeit des Trainers
Der Trainer bestimmt eigenständig seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeiten und unterliegt keinerlei Weisungen der Trainors GmbH hinsichtlich Ort, Zeit, Dauer oder Art und Weise der Tätigkeitsausführung.
6.3.2. Betriebsausschluss
Der Trainer wird nicht in den Betrieb der Trainors GmbH integriert und ist selbst verantwortlich für die Erfüllung aller Sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Verpflichtungen.
6.3.3. Verantwortung bezüglich Sozialvers.- & steuerrechtl. Pflichten
Sollten Sozialversicherungs- oder steuerrechtliche Pflichten entstehen, übernimmt der Trainer die volle Verantwortung und stellt die Trainors GmbH von allen finanziellen Risiken in diesem Zusammenhang frei.
6.4. Pflichten betreffend Trainings
6.4.1. Mangelmeldung
Erhält die Trainors GmbH wiederholt Meldungen über Unzufriedenheit eines Kunden mit der Leistung eines Trainers, wird nach einer gründlichen Untersuchung ein Spezialist zum nächsten Training hinzugezogen. In diesem Fall wird 50% des Trainerhonorars für die betreffende Trainingseinheit abgezogen, um die Kosten des Spezialisten anteilig zu decken.
6.4.2. Absage durch Trainer
Muss der Trainer ein Training absagen, ist dies 24 Stunden im Voraus zu tun. Sollte er diese Frist versäumen und nicht zum geplanten Training erscheinen, erhält der Kunde als Kompensation eine kostenlose Trainingseinheit, nachdem ein schriftlicher Nachweis über die geplante Trainingseinheit vorgelegt wurde.
Der Kunde kann entscheiden, ob er diese kostenlose Einheit in Anspruch nimmt, wobei die Gründe für die Absage (z. B. medizinischer Notfall, Sicherheitsbedenken) berücksichtigt werden.
6.4.3. Auszahlung der gratis Lektion
Eine Auszahlung der kostenlosen Trainingseinheit ist nicht möglich. Entsprechend erhält der Trainer für diese Einheit keine Provision von der Trainors GmbH.
6.4.4. Absage durch Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, eine Absage des Trainings mindestens 24 Stunden vor Beginn einzureichen. Sollte es ihm nicht gelingen, diese Frist einzuhalten, wird die Trainingseinheit regulär berechnet. Vorausgesetzt, es liegt ein schriftlicher Nachweis der Terminvereinbarung des Trainings für die betreffende Zeit vor.
6.5. Voraussetzung der Urteilsfähigkeit
Der Trainer bestätigt mit dem Akzeptieren der vorliegenden AGB zudem, dass er über eine unbeschränkte Handlungsfähigkeit verfügt und volljährig ist. Der Trainer erklärt mit der Unterzeichnung der Vereinbarung mit der Trainors GmbH ausdrücklich, dass sämtliche gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen, aktuell sind und mit den
7. Pflichten & Rechte des Kunden
7.1. Rechte des Kunden
Der Kunde behält das Recht,
– Alle ihm vorgeschlagene Trainer abzulehnen.
– Die Dienstleistung durch einen ihm von der Trainors GmbH zugetragen Trainer jederzeit zu beenden.
– Jederzeit ihm von der Trainors GmbH zugetragen Trainer, in Absprache mit der Trainors GmbH, zu wechseln.
– Alle unrealisierten Trainings im Sinne von (§4.2) zurückerstattet zu bekommen.
– Bereits bezahlte Trainings als Guthaben im Sinne von (§7.1.4) bei der Trainors GmbH zu bewahren.
– Frei zu entscheiden, ob er einen Auftrag, basierend auf Faktoren wie der Entfernung, annimmt oder ablehnt.
7.1.1. Transparenz der Durchführungen
Der Kunde hat jederzeit das Recht, eine Übersicht zu erhalten, welche Trainings bei der Trainors GmbH als durchführt (§7.2.1) registriert wurden und welche nicht.
7.1.2. Absage durch Trainer
Muss der Trainer ein Training absagen, ist dies 24 Stunden im Voraus zu tun. Sollte er diese Frist versäumen und nicht zum geplanten Training erscheinen, erhält der Kunde als Kompensation eine kostenlose Trainingseinheit, nachdem ein schriftlicher Nachweis über die geplante Trainingseinheit vorgelegt wurde.
Der Kunde kann entscheiden, ob er diese kostenlose Einheit in Anspruch nimmt, wobei die Gründe für die Absage (z. B. medizinischer Notfall, Sicherheitsbedenken) berücksichtigt werden.
7.1.3. Auszahlung der gratis Lektion
Eine Auszahlung der kostenlosen Trainingseinheit ist nicht möglich. Entsprechend erhält der Trainer für diese Einheit keine Provision von der Trainors GmbH.
7.1.4. Trainings als Guthaben
Der Kunde kann Trainings in Form von Guthaben bei der Trainors GmbH bewahren. Die gutgeschriebenen Trainings können jederzeit eingelöst werden, sofern ein Trainer bereit ist, die Kunden aufzunehmen.
7.2. Pflichten des Kunden
7.2.1. Pflichten der Nachweisung
Der Kunde verpflichtet sich, alle Trainings, die er mit einem Trainer, welcher ihm über die Trainors GmbH zugetragen wurde und von ihm akzeptiert wurde, auf der vorgelegten Tabelle festzuhalten.
7.3. Pflichten betreffend Trainings
7.3.1. Absage durch Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, eine Absage des Trainings mindestens 24 Stunden vor Beginn einzureichen. Sollte es ihm nicht gelingen, diese Frist einzuhalten, wird die Trainingseinheit regulär berechnet. Vorausgesetzt, es liegt ein schriftlicher Nachweis der Terminvereinbarung des Trainings für die betreffende Zeit vor.
7.4. Voraussetzung der Urteilsfähigkeit
Der Kunde bestätigt mit dem Akzeptieren der vorliegenden AGB zudem, dass er über eine unbeschränkte Handlungsfähigkeit verfügt und volljährig ist. Der Kunde erklärt mit der Akzeptierung der Offerte der Trainors GmbH ausdrücklich, dass sämtliche gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen, aktuell sind und mit
8. Haftungsausschluss Trainors GmbH
8.1. Fehlverhalten
Die Trainors GmbH übernimmt keine Haftung für das Fehlverhalten der Trainer oder der Kunden.
Zu Fehlverhalten zählen insbesondere:
– Verstösse gegen das Schweizer Gesetz.
– Unprofessionelles Verhalten, wie Unhöflichkeit, Respektlosigkeit oder Diskriminierung.
– Verletzung der Vertraulichkeit, etwa durch das Teilen vertraulicher Informationen über Kunden ohne deren Zustimmung.
– Vernachlässigung von Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften sowie individuellen Bedürfnissen.
– Unterlassung der Ersten Hilfe.
8.2. Leistungsgarantie
8.2.1. Gegenüber der Trainer
Die Trainors GmbH kann nicht garantieren, dass ein Trainer durch unsere Dienstleitung Kunden gewinnt.
8.2.2. Gegenüber der Kunden
Die Trainors GmbH kann nicht garantieren, dass ein Trainer an den Kunden vermittelt werden kann.
Ebenso kann die Trainors GmbH keine Ergebnisse bezüglich Fitnesszielen garantieren.
8.3. Indirekte & direkte Schäden
8.3.1. Indirekte Schäden
Die Haftung für jegliche indirekten Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen.
8.3.2. Direkte Schäden
Die Haftung für direkte Schäden wird auf die Summe der vom Trainer oder Kunden erworbenen Dienstleistung, des Produkts oder der Lizenz beschränkt. Diese Haftungs-beschränkung gilt nicht für direkte Schäden, verursacht durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht.
8.3.3. Meldepflicht
Trainer sowie Kunden sind verpflichtet, allfällige Schäden der Trainors GmbH umgehend zu melden.
8.3.4. Haftung für Hilfspersonen
Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird vollumfänglich ausgeschlossen.
8.4. Gewährleistung
8.4.1. Verfügbarkeit der Homepage www.trainors.ch
Die Trainors GmbH bemüht sich um eine gute Verfügbarkeit von www.trainors.ch und unternimmt angemessene Vorkehrungen, um www.trainors.ch vor Eingriffen Dritter zu schützen.
Seite 1828.11.2023 Trainer AGBs Trainors GmbH
8.4.2. Integrität der Homepage www.trainors.ch
Sie kann jedoch keine Gewährleistung für ein unterbruchs- und störungsfreies Funktionieren von www.trainors.ch und den angebotenen Dienstleistungen geben und auch nicht gewährleisten, dass die Dateien virenfrei sind.
Sie kann zudem keine Gewährleistung geben für nicht – Spamming, schädliche Software, Spyware, Hacker oder Phishing-Angriffe etc., die die Benutzung der Dienstleistung beeinträchtigen, die Infrastruktur (z.B. Endgeräte, PC) des Trainers oder des Kunden beschädigen oder ihn anderweitig schädigen.
8.4.3. Inhalte der Homepage www.trainors.ch
Die Trainors GmbH leistet keine Gewähr für die sachliche und inhaltliche Korrektheit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit oder Qualität der publizierten oder übermittelten Informationen und Unterlagen.
Die Trainors GmbH kann keine Gewähr für die sachliche und inhaltliche Korrektheit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit oder Qualität der zur Verfügung gestellten, publizierten oder übermittelten Informationen und Prozesse sowie des Arbeitsresultats der Dienstleistungen leisten. Ein allfälliges Problem oder ein Defekt sind der Trainors GmbH umgehend anzuzeigen.
9. Sicherheitsregulationen
9.1. Verbote
9.1.1. Umgehung der Provision
Trainern sowie Kunden ist es nicht gestattet, die Provisionsregelung der Trainors GmbH zu umgehen.
9.1.2. Betreuungserlaubnis
Wenn einem Trainer über die Trainors GmbH ein Kunde zugewiesen wird, ist es nicht gestattet, den Kunden ohne schriftliche Erlaubnis der Trainors GmbH an einen anderen Trainer weiterzuleiten oder mit dem Kunden ausserhalb der Vereinbarungen mit der Trainors GmbH im Rahmen von den kommunizierten Dienstleistungen als Fitnesstrainer/Berater zu arbeiten.
9.1.3. Verbot von Umgehungszahlungen
Trainer informieren die Trainors GmbH über absolvierte Trainings mit vermittelten Kunden. Ins Besondere ist es dem Trainer nicht erlaubt durch Geld oder einer Entschädigung in anderer Form direkt über den Kunden Trainings abzurechnen, ohne die Trainors GmbH innerhalb von 10 Werktagen zu informieren.
9.2. Entschädigungen
9.2.1. Vertragsstrafe wegen Veruntreuung von vermittelten Kunden
Wenn ein Verstoss gegen die Punkte (§9.1.2) oder (§9.1.3) wird eine Entschädigung für Vertragsbruch in Höhe von 50% der unrechtmässig erhaltenen Einnahmen vom Trainer fällig. Dies gilt während laufenden Vertrag oder nach Punkt (§10.4.1) 8 Monate nach Beendigung des Vermittlungsverhältnisses.
9.2.2. Nichterfüllung der Provisionszahlung
Im Falle, dass ein Trainer die ihm obliegende Pflicht zur Zahlung der Provision gemäss Punkt (§4.3.2) oder (§9.2.1) des Vertrages nicht innerhalb der vorgegebenen Frist von 30 Tagen nachkommt, werden folgende Massnahmen ergriffen:
Der Trainer wird schriftlich gemahnt, die ausstehende Provision zu begleichen. Diese Mahnung dient als formelle Aufforderung zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen. Bei der zweiten Mahnungen 14 Tage nach der ersten Mahnung wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 20 Franken erhoben.
Verzugszinsen: Zusätzlich zur Vertragsstrafe fallen Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes auf den ausstehenden Betrag an, beginnend 14 Tagen nach der zweiten Mahnung.
Rechtliche Schritte: Sollte die ausstehende Provision auch nach der zweiten Mahnung und Ablauf weiterer 14 Tage nicht bezahlt werden, behält sich die Trainors GmbH das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten, um die ausstehenden Beträge einzufordern.
10. Rücktritt
10.1. Rücktritt durch Trainors GmbH
10.1.1. Bei Vertragsverstoss
Kommt es zu einem Verstoss gegen die in diesem Vertrag festgehaltenen Regeln durch den Trainer oder Kunden, kann der Vertrag nach eingehender Prüfung und erfolglosen Versuchen, das Problem zu lösen, seitens der Trainors GmbH beendet werden. Die Nachverträgliche Klausel (§10.4.1) tritt in kraft.
10.1.2. Kündigung Trainors GmbH
Die Trainors GmbH hat das Recht, den Vertrag jederzeit zu kündigen. Der Trainer oder Kunde hat ein Anrecht auf eine Begründung bei Unklarheiten. Die Nachverträgliche Klausel (§10.4.1) tritt in kraft.
10.2. Rücktritt durch den Trainer
10.2.1. Kündigung Trainer
Der Trainer hat das Recht, den Vertrag jederzeit zu kündigen. Er unterliegt jedoch der Klausel zur nachvertraglichen Kundenbetreuung (§10.4.1).
10.3. Rücktritt durch den Kunden
10.3.1. Kündigung Kunde
Der Kunde hat das Recht, den Vertrag jederzeit zu kündigen. Er unterliegt jedoch der Klausel zur nachvertraglichen Kundenbetreuung (§10.4.1).
10.4. Nachvertragliche Bedingungen
10.4.1. Klausel zur nachvertraglichen Kundenbetreuung
Dem Trainer ist es untersagt, Kunden, die er durch die Dienstleistungen der Trainors GmbH kennengelernt hat, bis zu 8 Monate nach Vertragsende im Rahmen eines Personaltrainings oder anderer vergleichbarer Dienstleistungen zu betreuen, es sei denn, er erhält eine schriftliche Zustimmung der Trainors GmbH.
10.4.2. Klausel zur nachvertraglichen Betreuung durch Trainer
Dem Kunden ist es untersagt, Trainern, die er durch die Dienstleistungen der Trainors GmbH kennengelernt hat, bis zu 8 Monate nach Vertragsende im Rahmen eines Personaltrainings oder anderer vergleichbarer Dienstleistungen zu beauftragen, es sei denn, er erhält eine schriftliche Zustimmung der Trainors GmbH.
10.4.3. Trainings gehalten als Guthaben
Alle Trainings, welche als Guthaben bei der Trainors GmbH
gehalten werden, können vor Vertragsendung rückerstattet (§4.2),
mit der Ausnahme von (§4.2.2), oder weiter bei der Trainors GmbH11. Weitere Bestimmungen
11.1. Datenschutz
Die Trainors GmbH darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Die Trainors GmbH ergreift die Massnahmen, welche zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Trainer sowie Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch die Trainors GmbH vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass die Trainors GmbH auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist, Informationen vom Trainer oder Kunde diesen oder Dritten bekannt zu geben. Hat der Trainer oder Kunde es nicht ausdrücklich untersagt, darf die Trainors GmbH die Daten zu Marketingzwecken verwenden sowie für Werbezwecke an Ihre Partner weitergeben. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftragte Dienstleistungspartner oder sonstigen Dritten weitergegeben werden.
Des Weiteren finden die Datenschutzbestimmungen Anwendung.
11.2. Änderungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der Trainors GmbH jederzeit geändert werden.
Die neue Version tritt durch Publikation auf der Website der Trainors GmbH in Kraft. Für die Trainer sowie Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sei denn, der Trainer sowie Kunde hat einer neueren Version der AGB zugestimmt.
11.3. Vertraulichkeit
Beide Parteien, sowie deren Hilfspersonen, verpflichten sich, sämtliche Informationen, welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.
11.4. Priorität
Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen, welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren, gehen diesen AGB vor.
11.5. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll automatisch (ohne weitere Verhandlungen durch die Parteien) eine wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.
11.6. Gerichtsstand & anwendbares Recht
Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz der Trainors GmbH zuständig. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.221.1) wird explizit ausgeschlossen.
11.7. Höhere Gewalt
Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Trainors GmbH, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden verunmöglicht, so ist die Trainors GmbH während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 Tage, kann die Trainors GmbH vom Vertrag zurücktreten. Die Trainors GmbH hat dem Trainer sowie Kunden bereits geleistetes Entgelt vollumfänglich zurückerstatten.